TuS Fahrt 2024 nach Wachenheim
Gestern haben wir einen tollen Tag in Wachenheim im Kurpfalzpark im Rahmen unserer TuS Fahrt verbracht.
Der nette und angenehme Busfahrer der Firma Nußbaum hat uns gut hin und wieder zurückgebracht.
Nach der Ankunft am Park haben wir uns erstmal mit Brezeln und Getränken gestärkt, bevor jeder seinen Tag im Park gestalten konnte.
Es gab viel zu sehen und zu entdecken, sowohl für die jüngsten Teilnehmerinnen mit 4 Jahren, sowie die ältesten Teilnehmerinnen mit 87 und 90 Jahren.
Um 17 Uhr ging es dann zurück nach Ruppertsweiler zu unserem Abendessen auf dem Starkenbrunnen.

 

 

 

 

 

Werde Teil unseres Teams!

 

Der Turn- und Sportverein Ruppertsweiler 1968 e.V. sucht Helfer und Übungsleiter!

 

Wir sind auf der Suche nach engagierten Menschen, die unsere Vereinsarbeit unterstützen möchten. Ob als Helfer, Übungsleiter oder jemand, der gerne ausgebildet werden möchte – bei uns bist du herzlich willkommen!

 

Deine Aufgaben:

 

  • Unterstützung bei Trainingseinheiten und Veranstaltungen
  • Leitung von Übungsgruppen (nach entsprechender Ausbildung)
  • Organisation und Durchführung von Vereinsaktivitäten

 

Was wir bieten:

 

  • Eine freundliche und motivierte Vereinsgemeinschaft
  • Kostenlose Schulungen und Weiterbildungen
  • Wertschätzung und Anerkennung für dein Engagement

 

Das solltest du mitbringen:

 

  • Freude am Sport und der Arbeit mit Menschen
  • Zuverlässigkeit und Teamgeist
  • Interesse an ehrenamtlicher Tätigkeit

 

Interessiert?

 

Dann melde dich bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder besuche uns auf unserer Webseite www.tus-ruppertsweiler.com

 

Kontakt:

 

Stefan Stolberg
Sternstr. 22 66957 Ruppertsweiler Tel.: 06395 5559793

 

Komm vorbei und werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf dich!

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

 

 

Hiermit ergeht die herzliche Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung am 18.03.2024 um 19.00 Uhr im Nebenraum der Ruppertshalle, Lemberger Str. 58, 66957 Ruppertsweiler.

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.     Begrüßung

2.     Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

3.     Totengedenken

4.     Bericht des Vorstandes

5.     Kassenbericht

6.     Bericht der Kassenprüfer

7.     Entlastung der Kasse und des Vorstandes

8.     Berichte aus den Abteilungen

9.     Neufassung der Satzung

10.  Anträge

11.  Verschiedenes

12.  Ehrungen

13.  Schlusswort

 

 

Der Entwurf der Neufassung der Satzung ist vorab beim Vorstand einzusehen.

 

 

Anträge müssen bis spätestens 04.03.2024 schriftlich an Stefan Stolberg, Sternstr. 22, 66957 Ruppertsweiler eingereicht werden.

 

 

Stefan Stolberg

1.Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

Ab heute geht es bei unserem Bewegungsparcours (verlängerte Waldstrasse in Ruppertsweiler) weiter mit ETAPPE 2.
Folgt Ihr in den Wald und haltet euch an der Weggabelung rechts.
Sucht die Wichtel im Wald. Wie viele haben sich versteckt? Findet Ihr auch den König der Wichtel?
Viel Spaß beim Suchen und weiterhin schöne Ferien.
Eure Übungsleiterinnen des TuS Ruppertsweiler und Erzieherinnen des Kindergarten Ruppertsweiler.

Bitte lasst die Wichtel an dem gefundenen Platz und haltet die Natur sauber!!!!

Bewegungsparcours für Groß- und Klein

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation musste das Training des TuS Ruppertsweiler 1968 e.V. für alle Gruppen pausieren, sodass unserer Übungsleiterin, Sina Ehrgott, eine tolle Idee kam.

Ein großer, bunter Bewegungsparcours in der Natur sollte in Ruppertsweiler entstehen, bei dem sich Groß und Klein sportlich austoben können. Gemeinsam mit dem Kindergarten Ruppertsweiler, unter der Leitung von Frau Ecker-Anné, wurden gemeinsam Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten gesammelt. Uns war es auch wichtig den Kindergarten zu involvieren, damit diese auch den Parcours während der Kindergartenzeit problemlos nutzen können.

Wenige Wochen später können wir euch nun mit Stolz unseren Bewegungsparcours präsentieren. Dieser Parcours findet ihr in der verlängerten Waldstraße oben am Wald.

Verbindet doch gerne mal den nächsten Spaziergang mit unserem Parcours. Ihr werdet sicherlich alle viel Spaß haben.

Bedanken möchten wir uns ganz herzlich bei unserem Oberbürgermeister, Herrn Guido Hahn, der uns die umweltfreundlichen Farben gespendet hat. Einen ebenso großen Dank geht an die Frau Ecker-Anné und die Kindergartenmitarbeiterin Frau Bartusch, sowie an alle Helfer. Danke für euer Engagement.

PS: Der Bewegungsparcours ist nur eine unserer Ideen die wir bereits in die Tat umgesetzt haben. Weitere folgen bald. Seid gespannt.

 Sportliche Grüße

 Euer Übungsleiterinnen vom TuS Ruppertsweiler

Update: Leider muss die Ferienfreizeit wegen den bestehenden Abstands- und Hygieneregeln für 2020 abgesagt werden.

 

Ferienbetreuung für Grundschulkinder in Ruppertsweiler

2020 bieten wir zum zweiten Mal eine Ferienbetreuung

in der Zeit 
vom 6. bis 17. Juli 2020 an.

 Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2020

Teilnahmebedingungen

1.Träger Träger der Ferienbetreuung ist der Turn- und Sportverein 1968 Ruppertsweiler e.V.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss Alle An- und Abmeldungen sind nur schriftlich möglich. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom TuS Ruppertsweiler aus schriftlich bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Anmeldebestätigung. Mündliche Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Anmeldung: Den Anmeldevordruck ausfüllen und bis zum 19. April 2019 an die angegebene Adresse schicken. Die Anmeldung ist von dem/der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Meldet sich ein/e Teilnehmer/in schriftlich ab, wird die entsprechende Stornogebühr einbehalten (gemäß der unten aufgeführten Bedingungen).
3. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Elternabend, an welchem die Teilnahmegebühr bar zu entrichten ist. Im Gegenzug erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, womit der Teilnahmevertrag zustande kommt. 
4. Rücktritt durch den Träger der Ferienbetreuung Wird eine ausgeschriebene oder festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Ferienbetreuung bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Der Träger kann jederzeit zurücktreten, wenn von ihm nicht zu verantwortende Umstände die Durchführung der Ferienbetreuung verhindern. Beispiele hierfür sind unerwartete erhebliche Kostensteigungen, Naturgewalten, kriegerische Auseinandersetzungen, höhere Gewalt u. ä. Der eingezahlte Betrag wird umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Der Träger kann vor Beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr
von 25 € berechnet werden. Jeder Teilnehmer/-in ist verpflichtet, den Weisungen der Ferienbetreuung zu entsprechen und sich am Programm zu beteiligen. Bei schweren und nachhaltigen Störungen kann der Träger auf den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers/ der Teilnehmerin bestehen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten besteht in solch einem Fall nicht.
5. Rücktritt der Teilnehmerin/des Teilnehmers Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer von der Anmeldung vor Beginn der Ferienbetreuung zurück, ohne eine geeignete Ersatzperson anbieten zu können, kann der Träger eine Rücktrittsgebühr von 25€ erheben. Bei schwerer Krankheit und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests sieht der Träger von der Erhebung einer Rücktrittsgebühr ab.
6. Versicherung Für die Teilnehmer/innen besteht während der Ferienbetreuung eine Haft-und Unfallversicherung.
7. Haftungsausschluss Schadensersatzansprüche gegen die Veranstalter aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Träger haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer oder Dritte zu verantworten haben, oder bei höherer Gewalt. 
8. Sonstiges Alle Teilnehmer/innen erhalten rechtzeitig einen Informationsbrief. Soweit in den Freizeitangeboten keine anderen Angaben gemacht werden, umfassen die Leistungen des Trägers die Unterbringung, Verpflegung, Aufsicht und Betreuung. Für die Dauer des Aufenthaltes übernimmt das Betreuerteam die Aufsichtspflicht. Mit der Herstellung und evtl. Veröffentlichung von Film-und Fotoaufnahmen der Teilnehmenden erklären Sie sich einverstanden.


 

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