Update: Leider muss die Ferienfreizeit wegen den bestehenden Abstands- und Hygieneregeln für 2020 abgesagt werden.

 

Ferienbetreuung für Grundschulkinder in Ruppertsweiler

2020 bieten wir zum zweiten Mal eine Ferienbetreuung

in der Zeit 
vom 6. bis 17. Juli 2020 an.

 Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2020

Teilnahmebedingungen

1.Träger Träger der Ferienbetreuung ist der Turn- und Sportverein 1968 Ruppertsweiler e.V.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss Alle An- und Abmeldungen sind nur schriftlich möglich. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom TuS Ruppertsweiler aus schriftlich bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Anmeldebestätigung. Mündliche Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Anmeldung: Den Anmeldevordruck ausfüllen und bis zum 19. April 2019 an die angegebene Adresse schicken. Die Anmeldung ist von dem/der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Meldet sich ein/e Teilnehmer/in schriftlich ab, wird die entsprechende Stornogebühr einbehalten (gemäß der unten aufgeführten Bedingungen).
3. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Elternabend, an welchem die Teilnahmegebühr bar zu entrichten ist. Im Gegenzug erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, womit der Teilnahmevertrag zustande kommt. 
4. Rücktritt durch den Träger der Ferienbetreuung Wird eine ausgeschriebene oder festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Ferienbetreuung bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Der Träger kann jederzeit zurücktreten, wenn von ihm nicht zu verantwortende Umstände die Durchführung der Ferienbetreuung verhindern. Beispiele hierfür sind unerwartete erhebliche Kostensteigungen, Naturgewalten, kriegerische Auseinandersetzungen, höhere Gewalt u. ä. Der eingezahlte Betrag wird umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Der Träger kann vor Beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr
von 25 € berechnet werden. Jeder Teilnehmer/-in ist verpflichtet, den Weisungen der Ferienbetreuung zu entsprechen und sich am Programm zu beteiligen. Bei schweren und nachhaltigen Störungen kann der Träger auf den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers/ der Teilnehmerin bestehen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten besteht in solch einem Fall nicht.
5. Rücktritt der Teilnehmerin/des Teilnehmers Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer von der Anmeldung vor Beginn der Ferienbetreuung zurück, ohne eine geeignete Ersatzperson anbieten zu können, kann der Träger eine Rücktrittsgebühr von 25€ erheben. Bei schwerer Krankheit und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests sieht der Träger von der Erhebung einer Rücktrittsgebühr ab.
6. Versicherung Für die Teilnehmer/innen besteht während der Ferienbetreuung eine Haft-und Unfallversicherung.
7. Haftungsausschluss Schadensersatzansprüche gegen die Veranstalter aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Träger haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer oder Dritte zu verantworten haben, oder bei höherer Gewalt. 
8. Sonstiges Alle Teilnehmer/innen erhalten rechtzeitig einen Informationsbrief. Soweit in den Freizeitangeboten keine anderen Angaben gemacht werden, umfassen die Leistungen des Trägers die Unterbringung, Verpflegung, Aufsicht und Betreuung. Für die Dauer des Aufenthaltes übernimmt das Betreuerteam die Aufsichtspflicht. Mit der Herstellung und evtl. Veröffentlichung von Film-und Fotoaufnahmen der Teilnehmenden erklären Sie sich einverstanden.